ANNI LANZ

Unser aller Nationalismus
Am 8. März dieses Jahres, als Frauen im Nationalratssaal den Tag der Frau feierten, gab der Bundesrat im Saal 86 desselben Gebäudes eine Pressekonferenz zum neuen AusländerInnengesetz. In diesem Gesetz sind zahlreiche Massnahmen gegen die sogenannten „unerwünschten“ AusländerInnen angeführt, so auch die Bekämpfung der „Scheinehen“. Ein Journalist fragte, wie man denn „Scheinehen“ erkenne. Der Chef des Bundesamtes für Ausländer machte ein Witzchen: Die Scheinehen seien in der Tat schwierig zu erkennen, aber man könne ja im Dossier der Fremdenpolizei nachsehen, ob die betreffende Person einmal in einem Gewerbe, „das wir alle kennen“ tätig gewesen sei. Gelächter. Die Journalistinnen und Journalisten fanden das unheimlich lustig. Ich habe die Gesichter der anwesenden Frauen und Männer abgesucht und nur eine ehemalige WOZ-Journalistin entdeckt, die nicht mitlachte.
Was war denn eigentlich so lustig an diesem Witzchen? Das Unausgesprochene, das, was „uns“, den SchweizerInnen, dermassen bekannt ist, dass es gar nicht mehr benennt werden muss. Es tönte an: Wir Schweizer kennen sie ja nur zu gut, die Frauen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die als Prostituierte hier arbeiten. Eine Prostituierte, die heiraten will? Das kann doch nicht ihr Ernst sein! Eine Ehefrau kann doch keine Prostituierte sein, und auch nicht umgekehrt!
Die Vorstellung hinter dem Witzchen durchzieht das ganze AusländerInnengesetz. Ehrwürdige Richter werden mit diesem Gesetz Recht sprechen. Migrantinnen aus Nicht-EU-Ländern sind, sofern sie nicht der globalen Elite angehören, entweder Prostituierte oder dann den Traditionen verhaftete „Kopftuchfrauen“. Prostituierte oder prüde Ehefrauen - zwei Frauen-Stereotypen, die in allen Nationalismen wiederkehren

Das AusländerInnengesetz
Zur Zeit wird in der Schweiz das Ausländergesetz total revidiert. Es heisst nun sprachlich korrekt: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Wieso gibt es überhaupt AusländerInnengesetze? Wieso gibt es Sondergesetze für „AusländerInnen“, also Regelungen, an die sich „InländerInnen“ nicht zu halten brauchen, wohl aber die „AusländerInnen“? Diese Sondergesetze sind für alle reichen Länder zur Selbstverständlichkeit geworden, wiewohl sie an sich einen Widerspruch zu den Menschenrechten bilden, zu den Rechten also, die für alle Menschen gleich gelten sollen. AusländerInnen- und Asylgesetze gibt es noch nicht lange. Die Nationalstaaten entstanden ohne diese Sondergesetze. Lange Zeit hielten sich die europäischen Nationalstaaten ihre billigen Arbeitskräfte in den Kolonien. Die Migration in europäischen Ländern begann erst im 19. Jh. ein bedeutendes Phänomen zu werden, als viele BürgerInnen dieser Staaten ins Ausland abwanderten. Es fand sowohl eine Emigration in andere Kontinente (hauptsächlich N- u. S.-Amerika) wie auch eine innereuropäische Wanderung statt (von den Agrar- in die Industriestaaten).
Die Struktur der Weltwirtschaft und der Mobilität hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert. Der Druck zur Emigration als Überlebenschance und die Nachfrage nach billigen und flexiblen Arbeitskräften sind enorm gestiegen; die Kommunikation und die Mobilität sind vereinfacht worden. Die Entscheidungsgewalt, wer einreisen darf und wer nicht, ist zu einem wichtigen „Souveränitätsrecht“ der Staaten geworden. Die Ausgrenzungsmodalitäten werden in komplexen Regelwerken festgehalten. Diese können, wie das AuG zeigt, ganz schön mit Misstrauen und Entwertung der AusländerInnen aufgeladen sein: Die Umgehung des staatlichen Souveränitätrechts zur Ausgrenzung gilt nicht nur als Gesetzes-Verletzung, sondern wird auch als „Missbrauch“ angesehen. „Missbrauch“ wovon eigentlich? Des Souveränitätsrechts des Staates, der Schweizer Gastfreundschaft, der humanitären Tradition der Schweiz, oder ist Beschmutzung der „kulturellen Reinheit“ gemeint? „Missbrauch“ ist ein emotionell aufgeladener Begriff: mit ihm werden MigrantInnen moralisch herabgesetzt. Der gewichtigste Teil des AuG beruht auf einem grundlegenden Misstrauen gegenüber „AusländerInnen“. Er besteht aus „Grenzkonrollen, Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie den entsprechenden Strafbestimmungen. Und: Grundrechte gelten laut der bundesrätlichen Botschaft zwar für alle Menschen. Ausnahmen seien jedoch zulässig, „wenn sie durch die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer gerechtfertigt sind“ (S.25).
Erstes Beispiel aus der Botschaft zum AuG: Die Bekämpfung der „Scheinehen“. Neu sollen die ZivilstandsbeamtInnen die Möglichkeit haben, eine Eheschliessung zu verweigern, „wenn feststeht, dass einer der Verlobten offensichtlich keine eheliche Gemeinschaft eingehen will, sondern die Ehe lediglich der Umgehung ausländerrechtlicher Zulassungsbestimmungen dient“. Neu soll gemäss Gesetzesentwurf das Vorbereiten oder Begehen einer sogenannten Scheinehe mit Gefängnis oder Busse bis zu 20‘000 Franken bestraft werden (Art. 113, Abs. 2). Bei „Scheinehen“ ist unausgesprochen immer mindestens ein Ausländer oder eine Ausländerin beteiligt. „Scheinehen“ unter SchweizerInnen? Undenkbar! Über Ehen erfolgt die unkontrollierbare Einwanderung, die Infiltrierung unserer Gesellschaft mit nicht-schweizerischen Elementen. Diese durchkreuzen mit unredlichen Absichten den inländischen Heiratsmarkt.
Zweites Beispiel aus der Botschaft zum AuG: Nach jahrelangen politischen Kämpfen von Frauenorganisationen nimmt das Gesetz das Anliegen auf, „...den vorübergehenden Aufenthalt von Opfern von Menschenhandel zu regeln“ (Art. 30, Abs. e, AuG-Entwurf) Aber: „Kein Menschenhandel liegt vor, wenn die Vermittlung im Einverständnis mit der betroffenen Person erfolgt, oder bei Personen, die für die illegale Einreise die Hilfe eines Schleppers beanspruchten“ (bundesrätliche Botschaft, Gegenstand und Geltungsbereich, Abs. 2.4.4.).
Die schützenswerten Opfer dürfen somit gar keine eigentlichen Prostituierten sein, nur Prostituierte gegen ihren Willen. Migrantinnen, die nicht nachweisen können, dass alles gegen ihren Willen passiert ist, verdienen keinen Schutz. Sie sind dann keine Opfer mehr. Wir kennen generell diesen Verdacht auf Provokation der Täter bei Vergewaltigungsopfern. Nur wird er bei Migrantinnen schamloser ausgesprochen und rechtlich eingesetzt. Migrantinnen sind entweder Prostituierte oder dann prüde Ehefrauen sowie Opfer. Ausgeblendet bleiben damit auch die wirtschaftlichen und patriarchalischen Verhältnisse weltweit, die zu Prostitution führen. Ausgeblendet bleibt die Klassen- und Geschlechterfrage.



National-Staatlichkeit und Nationalismus
Wo liegt eigentlich die Grenze zwischen National-Staatlichkeit und Nationalismus? Ist Nationalismus im Kern des Konzepts von National-Staat angelegt? Oder beginnt Nationalismus erst mit der emotinalen Aufladung von staatlichen Ausgrenzungsregeln? Wäre eine „sachliche Ausgrenzung“ zwar für die Ausgegrenzten diskriminierend, aber weniger verletzend und entwürdigend? Für mich sind dies unbeantwortete Fragen, die ich gerne zur Diskussion stellen möchte.
So weit ich dies beurteilen kann, hat es in der Schweiz eine sachliche Ausgrenzung nie gegeben. Sie war stets mit menschenverachtenden Ideologien verbunden. Die Ausländergesetzgebung entstand in der Zwischenkriegszeit, als ausländerfeindliches und rassistisches Gedankengut sehr verbreitet war und in die Amtsstuben des Bundes einzog. Die rassistische „Überfremdungsidee“ ist im Ausländergesetz verankert. Nationalistisches Gedankengut und Ausländergesetzgebung waren bis anhin in der Schweiz stets eng verbunden.

Stereotypen
Das Bild der Migrantin als „Kopftuchfrau, Prostituierte oder Opfer“ sitzt tief - ebenso das Bild des Migranten als unterdrückendes, bedrohliches und vergewaltigendes Wesen. Diese Stereotypen tauchen in allen Nationalismen auf.
Der Nationalismus in der Schweiz findet sich nicht nur in hasserfüllten Tiraden und entwertenden Provokationen. Er liegt in meist unausgesprochenen Zuschreibungen, die Inländerinnen von Ausländerinnen unterscheiden sollen. Bei diesen Zuschreibungen werden feministische Ideen skrupellos instrumentalisiert. Mein zentrales Anliegen in diesem Beitrag ist, dass sich die Frauenbewegung gegen diese Vereinnahmung für nationalistische Zwecke auflehnt. Ich habe viele Debatten unter Frauen über das Kopftuch oder über elterliche Verbote an die Töchter erlebt. Auch diese Debatten verlaufen meistens sehr hitzig und emotional. Oft kommt dabei zum Ausdruck, dass hart erkämpfte Errungenschaften der Frauenbewegung als gefährdet wahrgenommen werden - und zwar durch Ausländer. Mir scheint es jedoch wichtig, dass Frauenanliegen nicht zur Ausgrenzung von Menschen anderer Herkunft missbraucht werden. Befreiung muss von denjenigen getragen werden, die befreit werden sollen: Respektvolle Frauensolidarität statt Anpassungsforderungen.
Ich teile nicht die Meinung, dass Frauen und unter ihnen Feministinnen wenig Einfluss auf Nationalismus haben können, weil sie in den entsprechenden politischen Institutionen untervertreten und marginalisiert sind. Der Schweizer Nationalismus ist nicht nur eine Frage des Militärs und der SVP.

Ich möchte hier ein paar Fragen aufwerfen oder Hypothesen aufstellen, die ich anschliessend mit drei Beispielen veranschaulichen werde:
1. Die Schweiz inszeniert eine nationale „Kultur“ von Selbstbestimmung der Frauen, indem sie Diskriminierung von anderen „Kulturen“ mit deren „Frauenunterdrückung“ legitimiert.
2. Der Schweizer Nationalismus instrumentalisiert Ansprüche der Frauenbewegung zur Abgrenzung von InländerInnen gegen AusländerInnen.
3. Die nationalistisch geschürte Angst vor dem ungebremsten Patriarchalismus anderer „Kulturen“ schwächt die Position von Feministinnen.

Und nun die drei Beispiele:

1. Kern- und Leitkultur

Im Oktober und November 2000 fand in Deutschland eine heftige Debatte zur sogenannten deutschen Leitkultur statt, die auch einige Kommentare in den Schweizer Medien absetzte. Deutsche Leitkultur hiess nationaler Grundwertkonsens, die nationale Kultur, die in der multikulturellen Hierarchie ganz oben steht und den Ausschlag geben soll. An sie hätten sich AusländerInnen anzupassen. Dasselbe Konzept war zweieinhalb Jahre vorher schon in der Schweiz aufgetaucht: Es hiess Kernkultur und stand im Entwurf zur Integrationspolitik der Stadt Zürich (Mai 1998). Auch die „Kernkultur“ war national und übergeordnet gedacht - in der Schweiz beruft man sich bei hierarchischen Modellen gerne auf eine konzentrische Form, wie wir sie ja auch vom 3-Kreise-Modell her kennen (die „Essenz“ liegt in der Mitte und verliert sich nach aussen). Die Kern- oder Leitkultur stellt gewissermassen den Massstab dar, an dem das „Fremde“ gemessen wird. Aus welchen Elementen die nationale Kultur besteht, lässt sich natürlich nicht festlegen. Der Zürcher Entwurf spricht von Normen und Verhaltensweisen, die für das Funktionieren der zentralen Institutionen unverzichtbar sind. In eine solche Begrifflichkeit lassen sich viele Vorstellungen von nationaler Kultur verpacken, die (neben den Gesetzen) das richtige Verhalten bestimmen soll. Als wichtiges Element der Kern- oder Leitkultur wird die Gleichstellung der Geschlechter angeführt. Die Gleichstellungsforderung der Frauenbewegung wird damit zum nationalen Besitzstand erklärt.
Die Kulturmerkmale der westlichen Gesellschaften, heisst es im Zürcher Leitbildentwurf, sind eher dem individuellen Lebensstil zugeordnet, wie das vor- und aussereheliche Sexualverhalten. In „Kernkulturen“ anderer Länder sei das Sexualverhalten schärfer kontrolliert. „Arrangierte Heiraten, Nepotismus, Verstossung oder Blutrache mögen im Herkunftsland eine wichtige Funktion erfüllen, in der hiesigen Gesellschaft widersprechen sie der Kernkultur“ (S. 16).
Manche der Umschreibungen von Leit- und Kernkultur enthalten Passagen, die mehr oder weniger aus der Feder von Feministinnen stammen könnten. Sie verdienen dennoch nicht unsere Zustimmung: Sie werden in ein System des Kulturrelativismus und der Kulturhierarchien eingeordnet und aus globalen patriarchalen Zusammenhängen herausgerissen. Feministinnen müssen aufpassen, dass ihre Werte der Selbstbestimmung und Befreiung nicht für Nationalismen missbraucht werden. Die Werte der menschlichen Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit sind an keine Nation und schon gar nicht an eine Kultur gebunden. Das ist uns spätestens an den UNO-Weltfrauenkonferenzen klar vor Augen geführt worden.
Um auf meine drei Hypothesen zurückzukommen:
Mit der Leit- und Kernkultur wird eine nationale Kultur von Frauen-Selbstbestimmung inszeniert und die Ausgrenzung von Menschen, die nicht zu „uns“ passen, legitimiert.
Indem die Anliegen von FeministInnen in unserer Nation viel stärker verankert sind als in sogenannten kulturfremden Nationen, übernimmt „unsere“ Nation - anstelle der internationalen Frauenbewegung - die Rolle der Garantin von feministischen Werten.



2. Abstimmungskampagne zur 18%-Initiative
In der Abstimmungskampagne zur 18%-Initiative wurde die Begrenzung der Einwanderung u.a. damit begründet, dass viele Schweizerinnen Opfer von Gewalt durch Ausländer würden. Viele Frauen empfänden deshalb den Gang spätnachts durch Strassen und Plätze als bedrohlich (NZZ 5.9.00). Es waren zuerst die SVP-Frauen, die mit der grösseren Gewaltbereitschaft von Ausländern für eine Begrenzung der Einwanderung argumentierten. Aber eben nicht nur die SVP-Frauen. Aufsehen erregte auch ein Interview mit einer Feministin in der SonntagsZeitung (20.8.00): „Es ist dieser Machismo“, sagte sie und verwies auf die verhüllten muslimischen Frauen, die die Einkaufstaschen schleppen, während die Ehemänner zehn Schritte vorausspazieren. Sie beklagte die Blicke und die Anmache von Ausländern.
Meine Kritik richtet sich gegen die Stereotypen. Ich entschuldige keine sexuellen Übergriffe - von wem auch immer sie kommen. Die Kritik richtet sich auf die Unterordnung von berechtigten Anliegen unter nationalistisches Denken, denn dann ist es der Ausländer und nicht mehr der Mann, der vergewaltigt. Um die Gewalt gegen Frauen zu stoppen, sollen Ausländer ausgegrenzt werden. Damit werden Anliegen von Feministinnen pervertiert und schliesslich gegen sie selbst gerichtet: Wären sie bessere Nationalistinnen, würden sie weniger von Männergewalt bedroht.

3. Die Befreiung der Afghanin
Der Krieg gegen Afghanistan wurde - nachträglich - mit der Befreiung „der Afghanin“ legitimiert. Dagegen haben feministische Organisationen wie der cfd heftig protestiert; ich will hier nicht mehr auf Einzelheiten eingehen. Wichtig scheint mir aber, auf den Nationalismus bei dieser Kriegslegitimation auch in westlichen Ländern hinzuweisen. Gewalt gegen ein Land und sogar gegen eine Kultur wird mit Frauen-Befreiung legitimiert. Mit einem Anliegen von Feministinnen wird ein Krieg gerechtfertigt. Und nicht wenige Frauen in der Schweiz sind der geschürten Angst vor den sogenannten Islamisten erlegen. Mit den nationalisierten feministischen Proklamationen wird das Gefühl hevorgerufen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Frauen am besten in der eigenen Nation und in der westlichen Kultur aufgehoben sei - eine wahrhaft groteske Behauptung. Nationalismus verheisst nicht nur ein Gemeinschaftsgefühl und eine positive kollektive Identität sondern auch ein geschütztes Reduit, eine geschützte Werkstatt für angehörige Männer und Frauen. Dies ist ein verführerisches Versprechen für alle, die sich als „wir“ im Sinne einer Nation bezeichnen. Nationalismus gründet auf dem Gefühl, dass nur das Leben unter „Seinesgleichen“ Geborgenheit vermittelt. Er beruht aber auch wesentlich auf der Ressourcenfrage: Mit wem sollen die nationalen Ressourcen, die Leistungen des Sozialstaates, die einkommenssichernden Arbeitsplätze geteilt werden?

Handeln gegen Nationalismus
Lange Zeit ist es unter Feministinnen im Trend gelegen, den Rassisten in der eigenen Brust aufzuspüren und auszurotten. Wiewohl ich die Sensibiliesierung für den eigenen Rassismus wichtig finde, ist sie doch mehr ein unerlässlicher Selbstanspruch als ein Motor für politisches Handeln.
Rassismus und Nationalismus sind nicht dasselbe, liegen aber sehr nahe beieinander. Beide sind soziale Konstrukte, die auf einer Werthierarchie beruhen - Nationalismus auf einer Art Genealogie, Rassismus aufgrund von angeborenen Merkmalen. Beide Konstrukte können aber zusammenfallen. Ich lasse die Frage nach der Differenz offen. In der migrationspolitischen Praxis sind Rassismus und Nationalismus häufig kaum zu unterscheiden.
Frauen - Aus- und Inländerinnen -kommen im patriarchalischen und nationalistischen Diskurs in der Schweiz meistens als Opfer vor. Männer hingegen tragen eine aktive Rolle: als Inländer sind sie die Beschützer , als Ausländer die Bedroher. Die Machtfrage, welche die Frauenbewegung stets gestellt hat, wird pervertiert.

Nationalistisches Denken blendet mit der Einteilung in „wir“ und „die andern“ die reellen Machtverhältnisse aus -die Klassenfrage, die, wie die Geschlechterfrage, für bestehende Machtverhältnisse konstitutiv ist. Migrationspolitik ist auch „Klassenpolitik“. Ein grosser Teil der MigrantInnen und Flüchtlinge erfährt durch die Einwanderung in die privilegierten Länder eine Deklassierung, einen gesellschaftlichen Statusverlust, der noch kaum untersucht worden ist, schon gar nicht, welche Rolle das Geschlecht dabei spielt. Nicht untersucht ist auch, in welchem Umfange und wie den „InländerInnen“ der soziale Aufstieg durch „AusländerInnen“ ermöglicht wird. Wenn Feministinnen von Migrantinnen sprechen, denken sie kaum an die west- und nordeuropäischen Kaderfrauen in den Schweizer Unternehmen, sondern an diejenigen, welche die unterste Schicht unserer Gesellschaft bilden.

AusländerInnen der globalen Elite werden oft nicht als AusländerInnen wahrgenommen. Gemäss dem Bundesamt für Statistik übten 1999 über die Hälfte (50,7%) der West- und Nordeuropäer und fast ein Drittel (30,2%) aller West- und Nordeuropäerinnen eine Vorgesetztenfunktion aus. Der Anteil der gehobenen Positionen liegt bei ihnen höher als bei den Schweizern und Schweizerinnen: nur 37,7% der erwerbstätigen Schweizer und 22,7% der erwerbstätigen Schweizerinnen gehören in diese Kategorie. Der Anteil der akademischen Berufe liegt bei den West- und NordeuropäerInnen - sowohl bei Männern wie bei Frauen - ebenfalls viel höher als bei den SchweizerInnen (Stefan M. Golder: Migration und Arbeitsmarkt, S. 140). Schweizer Grossstädte rekrutieren seit Mitte der 90er Jahre fast nur noch AusländerInnen der Elitemigration, vorwiegend aus europäischen Ländern. Die Hälfte der bei Novartis in Basel Beschäftigten stammt aus dem Ausland. Zählt man die GrenzgängerInnen ab, bleiben immer noch 14% ausländische MitarbeiterInnen aus 53 Ländern, die zu den Hochqualifizierten zu zählen sind. Ähnlich ist es an der Universität und in den Spitälern. Im Forschungsbereich des Kantonsspitals Basels ist rund ein Drittel der Hochqualifizierten ausländischer Herkunft. Im universitären Bereich sind sie noch stärker vertreten (BAZ vom 5.1.2002). Der Frauenanteil wird bei diesen Zahlen nicht angegeben, doch ist davon auszugehen, dass die Familienarbeit die Mobilitätsanforderungen an Spezialistinnen erheblich behindert.

Als Beispiel politischen Handelns gegen Nationalismen möchte ich hier die Schweizer Sans-papiers-Bewegung nennen. Mit ihrer Forderung nach weltweit freiem Personenverkehr hat sie das staatliche Souveränitätsrecht zur Ausgrenzung angegriffen. Damit verbunden ist natürlich auch die Ressourcenfrage: Erst eine weltweit gerechtere Verteilung der Ressourcen macht Zwangsmigration überflüssig.
Die Sans-papiers-Bewegung hat erstaunlich wenig Widerspruch von nationalistischen Kreisen erhalten. Diese sind bis anhin ziemlich stumm geblieben. Kaum ein gehässiger Leserbrief hat sich gegen die Forderungen der Sans-papiers gewandt. Wie lässt sich dies erklären? Einen Grund sehe ich darin, dass das Gewerbe, die Industrie und die Landwirtschaft auf die Leistungen von Sans-papiers angewiesen sind - wegschicken möchte man sie nicht, am beliebtesten sind sie allerdings als rechtlose Arbeitskräfte. Bei der Eingabe von Sans-papiers bin ich mit manchen ArbeitgeberInnen in Kontakt gekommen, die ihre zu jeder Leistung bereiten Sans-papiers überaus schätzen. Allerdings wächst bei ihnen die Angst vor Strafmassnahmen, was die Lebenssituation von Sans-papiers noch verschlechtert. Nationalistische Regungen setzen vielmehr Asylsuchende ab, die noch gewisse Rechte unabhängig von ihrer Arbeitsleistung besitzen.
Dadurch, dass die Sans-papiers-Bewegung die wirtschaftliche Leistung der Sans-papiers herausgehoben hat, hat sie die Machtfrage in der Migrationspolitik neu gestellt. Sans-papiers schlüpften durch ihre öffentlichen Auftritte aus der Rolle von blossen Opfern oder Agressoren. Allerdings ist die Bewegung sehr männlich geprägt. Frauen ohne regulären Aufenthalt traten, auch aus frauenspezifischen Gründen, kaum an die Öffentlichkeit. Damit sind ihre grosse Anzahl und ihre Leistung, welche sie unter prekären Bedingungen erbringen, nicht sichtbar geworden. Viele Sans-papiers-Frauen, die ich kenne, vertrauen mehr auf ihre eigenen Solidaritätsnetze als auf eine hauptsächlich von Männern getragene politische Bewegung. Die bisher dürftigen politischen Ergebnisse der Bewegung bringen den Frauen unter den Sans-papiers kaum etwas. In der Öffentlichkeit bestehen die Opferclichés von Sans-papiers-Frauen weiter.

Halten wir in der Migrationsarbeit an den Opferclichés der Ausländerinnen fest, ernten wir zwar eher Mitgefühl und Unterstützung. Doch bekämpfen wir damit patriarchalische und nationalistische Konzepte nicht. Diese schwierige Erfahrung mache ich fortlaufend, wenn rechtlose Migrantinnen versuchen, sich sichtbar zu machen. Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus stehen damit in einem grossen Dilemma: Präsentieren sie sich als Opfer, erreichen sie am ehesten ihre unmittelbar lebenssichernden Ziele z.B. eine Aufenthaltsbewilligung. Treten sie hingegen als selbstbewusste und fordernde Frauen auf, durchkreuzen sie zwar nationalistische Wahrnehmungsmuster, stellen aber auch ihre Akzeptanz aufs Spiel.

Es fehlt uns ein notwendiges Instrument zum Handeln gegen Nationalismus: die Sprache. Wie lassen sich eigentlich diejenigen Personen benennen die gemeint sind? AusländerInnen? Sie bevölkern ja dasselbe Territorium wie die InländerInnen! MigrantInnen? Nicht alle so bezeichneten Personen haben Migrationserfahrung! Menschen ohne Schweizerpass? Viele werden trotz diesem Pass aufgrund ihres Aussehens, Namens oder Akzents als AusländerInnen wahrgenommen. Es gibt keinen adäquaten Begriff. Das Wort AusländerIn deckt sich ziemlich genau mit der nationalistischen Vorstellung, dass es Menschen gibt, die nicht zu unserer Nation, oder anders ausgedrückt, nicht zu „uns“ gehören. Dieses „uns“ oder „wir“ - im Gegensatz zu den AusländerInnen oder MigrantInnen - durchzieht die ganze hiesige Sprache; es gibt noch keine Begrifflichkeit, die dem etwas entgegenzusetzen hätte. Der Sans-papiers-Bewegung ist es jedoch gelungen, einen eigenen migrationspolitischen Begriff im öffentlichen Sprachgebrauch durchzusetzen: die Sans-papiers. Es handelt sich dabei um eine Eigenbezeichnung aus Frankreich. Noch vor zwei Jahren wurden Sans-papiers „illegale Ausländer“ genannt.

Meine Zusatzfragen:
Mein Referat enthält zahlreiche Unschärfen - insbesondere auch beim zentralen Begriff „Nationalismus“. Ich fasse den Begriff in seiner Unschärfe als ein negatives soziales Konstrukt auf. Auch diese negative Bewertung liesse sich hinterfragen. Die verschiedenen angeführten Beispiele vermitteln, was ich als Nationalismus einstufe und verurteile. Doch zeigen sie effektiv Nationalismen auf? Stimmt das Label? Lassen sich Vorkommnisse in der gegenwärtigen Realität je eindeutig als Nationalismen bestimmen? Und ist der Begriff überhaupt brauchbar für widerständige politische Arbeit von Frauen in der Schweiz? Wäre es sinnvoller, sich im Schweizer Kontext auf Begriffe wie Rassismus oder Ethnozentrismus zu beschränken? Sind diese Begriffe fassbarer? Und umfassen sie die von mir vorgebrachten Beispiele kongruenter?



Olympe-Piazza im RomeroHaus
20. April 2002